Klasse
A
(Direkterwerb ab 24 Jahre) |
Krafträder
mit
· Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h,
auch mit Beiwagen. |
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Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit
· Leistung von mehr als 15 kW oder
· mit symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und
· Leistung von mehr als 15 kW. |
Einschluss:
|
Klassen
A2, A1,
AM, Mofa,
L |
Theorie:
|
Die
theoretische Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff
und 4 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
|
Praxis:
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Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten (1 bei Erweiterung von A1)
4 Autobahnfahrten (2 bei Erweiterung von A1)
5 Überlandfahrten (3 bei Erweiterung von A1) |
Ausbildungsfahrzeug:
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-
BMW R 1100 GS
- Yamaha MT 07 |
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Klasse
A2
(ab 18 Jahre) |
Krafträder
mit
· Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen. |
Einschluss:
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Klassen
A1, AM,
Mofa, L |
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Ausbildungsumfang:
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-siehe
Klasse "A"
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Ausbildungsfahrzeug:
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-
Yamaha FZ6 Fazer S2 ABS |
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Klasse
A1
(ab 16 J.) |
Krafträder
mit
· Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
· Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen. |
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Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit
· symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und
· Leistung von bis zu 15 kW |
Einschluss:
|
Klassen
AM, Mofa,
L |
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Theorie:
|
Die
theoretische Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff
und 4 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
|
Praxis:
|
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten |
Ausbildungsfahrzeug:
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-
Suzuki GN 125 |
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Klasse
AM
(ab 16 J.) |
Zweirädrige
Kleinkrafträder (Mopeds) mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
· einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
· einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von
Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h |
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Dreirädrige
Kleinkrafträder mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) |
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Vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
oder
· maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen
Verbrennungsmotoren) oder
· maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei
Elektromotoren) und
· Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien
im Falle von Elektrofahrzeugen) |
Einschluss:
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Klassen
Mofa, L |
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Theorie:
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Die
theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und
2 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff. |
Praxis:
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Fahrstunden:
(Fahrausbildung über Führungsfunk vom Begleitfahrzeug/Fahrlehrer
aus.)
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben. |
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Mofa
(ab 15 J.) |
Mofa
bis 50 cm³, bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
Theorie:
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Die
theoretische Ausbildung umfaßt 6 x 90 Min theoretischen Unterricht. |
Praxis:
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2 Fahrstunden a 45 Min. |