Motorrad-Klassen: A - A2 - A1 - AM - Mofa
 
Klasse A
(Direkterwerb ab 24 Jahre)
Krafträder mit
· Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
· Leistung von mehr als 15 kW oder
· mit symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
· Leistung von mehr als 15 kW.
Einschluss:
Klassen A2, A1, AM, Mofa, L
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff und 4 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten (1 bei Erweiterung von A1)
4 Autobahnfahrten (2 bei Erweiterung von A1)
5 Überlandfahrten (3 bei Erweiterung von A1)
Ausbildungsfahrzeug:
- BMW R 1100 GS
- Yamaha MT 07
   
Klasse A2

(ab 18 Jahre)
Krafträder mit
· Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Einschluss:
Klassen A1, AM, Mofa, L
   
Ausbildungsumfang:
-siehe Klasse "A"
Ausbildungsfahrzeug:
- Yamaha FZ6 Fazer S2 ABS
   
Klasse A1

(ab 16 J.)
Krafträder mit
· Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
· Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
· symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
· Leistung von bis zu 15 kW
Einschluss:
Klassen AM, Mofa, L
   
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff und 4 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten
Ausbildungsfahrzeug:
- Suzuki GN 125
   
Klasse AM

(ab 16 J.)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
· einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
· einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h
  Dreirädrige Kleinkrafträder mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
· maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
· maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
· Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Einschluss:
Klassen Mofa, L
   
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
Praxis:
Fahrstunden: (Fahrausbildung über Führungsfunk vom Begleitfahrzeug/Fahrlehrer aus.)
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben.
   
Mofa

(ab 15 J.)
Mofa bis 50 cm³, bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 6 x 90 Min theoretischen Unterricht.
Praxis:
2 Fahrstunden a 45 Min.