Endlich
geht´s los: "Begleitetes Fahren" ab 17 für
die Klassen
B, B96 und BE
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Vorteile:
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Begleitetes
Fahren mit einem erfahrenen Fahrer
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Klasse
AM und L
auch ohne Begleitung möglich. |
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Probezeit
ab 17... |
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Mindestalter
für die Erteilung: 17 Jahre. |
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Mindestalter
bei Ausbildungsbeginn: 16,5 Jahre. |
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Theorieprüfung
frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag. |
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Praktische
Prüfung frühestens 1Monat vor dem 17. Geburtstag. |
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Namentliche
Benennung einer (oder mehrerer) Begleitperson(en). |
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Gegenüber
dem 18- jährigen ändert sich an der Ausbildung nichts! |
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Voraussetzungen
für die Begleitperson(en): |
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Die
Begleitperson: |
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muss
namentlich benannt werden. (Fahrberechtigung) |
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muss
mindestens 30 Jahre alt sein. |
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muss
in Besitz der Fahrerlaubnis der KL.B/Kl.3 sein (mindestens
5 Jahre ununterbrochen). |
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darf
zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht
mehr als einen Punkt in Flensburg haben. |
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darf
bei der Begleitung 0,5 Promille Alkohol nicht erreichen, sowie
keine anderen berauschende Mittel konsumiert haben. |
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Anträge
hierfür gibt´s ab sofort bei uns. |
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Kosten: |
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Für
die besondere Prüfbescheinigung wird zusätzlich
zur Antragsgebühr (38,30) 7,70 EUR und für die Überprüfung
jeder Begleitperson 10,00 EUR von der Straßenverkehrsbehörde
erhoben. |
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Für
die Ausbildung in der Fahrschule fallen je nach Klasse/n die
normalen Ausbildungskosten an. Fragen Sie in der Fahrschule. |
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