Traktor-Klassen: L - T

(Infos zur Abfahrtkontrolle)
 
Klasse L

(ab 16 Jahre)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Einschluss:
Klassen Mofa
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.

Praxis:
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
 
Klasse T

(ab 16 Jahre)
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
Einschluss:
Klassen Mofa, L, AM
Theorie:
Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 x 90 Min Klassenspezifischen Stoff.
Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben
 
Ausbildungsfahrzeug:
-Zugmaschine der Klasse T
-Anhänger (mind. 40 km/h, Zweileitungsdruckluftbremse)